Abmahnung bekommen, was tun, wie reagieren?

Bei den meisten Betroffenen besteht die Frage, wie man am besten mit der zugestellten Abmahnung umgeht?

abmahnungshilfe

Drei Möglichkeiten aus unserer Sicht:

Auf eigene Faust:

Direkter Kontakt zur abmahnenden Kanzlei: Manchmal lohnt es sich bei Erhalt einer Abmahnung mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und eine Reduzierung des Vergleichsangebots zu fordern. Manche Kanzleien sind hierzu bereit um weitere interne Kosten und Ressourcen zu schonen. Erfahrungsgemäß zeigen sich die Abmahnungskanzleien als wenig kooperativ. Experten für die außergerichtliche Schlichtung von Rechtsfällen raten, auf Grund der mangelnden Fachkenntnis der Betroffenen daher von dieser Variante ab.

Ein Kontakt über Anwalt ist langwierig und kostenintensiv

Der Kontakt über einen Anwalt: Ein weiterer ungewisser Weg die abmahnende Kanzlei zur Minderung des Schadensersatzes aufzufordern ist der harte Weg über einen Anwalt.

Dieser kann Ihren individuellen Fall prüfen und auf Basis der bestehenden Rechtsprechung prüfen und Wiederspruch bei der abmahnenden Kanzlei einlegen.

Häufig läuft der Versuch die Angelegenheit juristisch beizulegen ins Leere und verursacht doppelte Kosten zu Lasten der abgemahnten Person.

Insbesondere dann wenn die abmahnende Kanzlei den Wiederspruch nicht akzeptiert und es gelassen auf weitere juristische Schritte ankommen lässt können sich die Kosten für den Wiederspruch um weitaus höhere Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten vervielfachen.

Einige Anwälte bieten Ihre Dienste bereits ab wenigen hundert Euro. Wie effektiv diese im Interesse Ihrer Mandanten Vorgehen ist im Zweifel fraglich. In jedem Fall verursacht es beim Abgemahnten unserer Meinung nach unnötige Zusatzkosten.

Außergerichtliche Streitbeilegung durch externe Einigungsprofis der abmahnungshilfe.de

Der Weg mit einem Einigungsprofi: Wer sich schnell und ohne Zusatzkosten einigen will und seine Strafe so gering wie möglich (im Idealfall auf 0€) reduzieren will sollte versuchen den Fall außergerichtlich mit dafür ausgebildeten Experten zu lösen. Die Beauftragung eines neutralen Dritten, dessen Interesse darin besteht eine für beide Seiten nachhaltige, schnelle und tragfähige Lösung zu finden erspart beiden Parteien zusätzlich wertvolle Ressourcen wie Zeit, Geld und weiteren unkalkulierbaren Ärger.

Parallel zum klassisch juristischen Ansatz gibt es auch hier die Möglichkeit die ursprüngliche Forderung der abmahnenden Kanzlei weiter auf Basis des individuellen Sach- und Tatbestands zu reduzieren und die Grundlagen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu regeln. Im Gegensatz zum juristischen Ansatz liegt bei dieser Art der Kommunikation zwischen den Parteien der Schwerpunkt nicht auf der mühsamen und positionsgerichteten Vertretung der jeweils rechtlichen Standpunkte, sondern auf der gegenseitigen Wertschätzung und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Diese führt in der Praxis zu einer konsensualen Lösung und dem effektivsten Ergebnis. Der absolute Mehrwert dieser Variante ist die Sicherheit, dass die Angelegenheit nach Erreichung einer Einigung durch ein Abschusschreiben der abmahnenden Kanzlei bestätigt wird. Dies ist ein wesentliches Merkmal, das die Betroffenen in Zukunft vor weiterem unerwartetem Ärger in derselben Angelegenheit bewahrt. Neben den genannten Vorteilen für Beide Parteien gibt es außerdem weitere individuelle Vorteile zur Übernahme und Verteilung der Kosten für die Beteiligung eines neutralen und fachlich versierten Dritten.

Wie in anderen wirtschaftlichen Bereichen ergeben sich in vielen Rechtsgebieten wie bei Abmahnungen neue Lösungen um Streitigkeiten beizulegen. Die Klaren Gewinner sind dabei auf beiden Seiten der Medaille. Bei geschickter Vorbereitung sind zusätzlich auch die Kosten für eine tragbare Lösung Angelegenheit überschaubar und werthaltig auf diesem Wege auf alle Beteiligten verteilt (siehe hierfür auch den Beitrag zur Rechtsschutz und Haftpflichversicherung)

 

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