Abmahnung Filesharing – Die Vorteile und Gefahren

 

Filesharing ist der Begriff für eine breite Bandbreite an Netzwerken für den Datenaustausch über das Internet. Durch die Verwendung von sogenannten Filesharing Netzwerken bekommen Nutzer und Teilnehmer einer online Plattform die Möglichkeit auf die bereitgestellten Dateien anderer Teilnehmer zuzugreifen bzw. die Dateien des eigenen Servers frei für andere Teilnehmer zugänglich zu machen. Dateien werden vereinfacht ausgedrückt mittels einer entsprechenden Software verteilt.

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1. Technischer Exkurs

Die Technik an sich ist erstaunlich. Sie erlaubt allen Teilnehmern einer entsprechenden Tauschbörse (Computerprogram) auf eine unbegrenzte Anzahl an von den anderen Nutzern  zugängig gemachten Daten und Dateien zuzugreifen bzw. diese auf Ihren eigenen Server zu kopieren. Umgangssprachlich handelt es sich somit um sogenannte Tauschbörsen. Es werden ausgewählte Dateien für die teilnehmenden Nutzer zugänglich gemacht. Die Anzahl der Nutzer ist dabei unbegrenzt.

Es gibt Filesharing Plattformen mit einer begrenzten Anzahl an Nutzern, die untereinander bekannt sind und Dateien für private oder gewerbliche Zwecke austauschen und bearbeiten. In gleicher Weise ist es jedoch auch möglich Millionen von Nutzer die sich in keiner Weise persönlich bekannt sind über ein effektives Netzwerk wie eine Tauschbörse zu verbinden.

Prinzipiell gibt es zwei unterschiedliche technische Lösungen zu unterscheiden:

  • Client-Server-Netzwerke und
  • Peer-to-Peer-Netzwerke

Die sogenannten Client- Server- Netzwerke unterscheiden sich dabei im Wesentlichen dadurch, dass ein bestimmtes Endgerät eines Benutzers als Server verwendet wird, von dem aus bestimmte Dateien oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass die abgefragte bzw. zur Verfügung gestellte Datei / Dienstleistung zu jederzeit für alle Nutzer zugängig ist. Eine zusätzliche Herausforderung ist jedoch die Anzahl der Ab- bzw. Anfragen derselben Werke. Deshalb gibt es in der Regel Replikate im Netzwerk des Servers um die Last der anfragenden Nutzer entsprechend zu verteilen.

Der wesentliche Unterschied zu einem Peer- to- Peer- Netzwerk ist die Tatsache, dass es keinen zentralen Server gibt. Somit sind alle teilnehmenden Peers (Computer) gleichgestellt. Da in diesem Fall jedoch keine zentrale Steuerung existiert, kann es zu Ausfällen der teilnehmenden Peers kommen. Hierbei ist nicht sicher gestellt zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Bandbreite die einzelnen Server am Netzwerk teilnehmen. Um Diese Problematik zu überbrücken ist es daher entscheidend, dass eine ausreichend große Anzahl an Peers am Netzwerk teilnimmt. Denn nur im Falle dass gleichermaßen viele Peers am Netzwerk teilnehmen ist gewährleistet das ausreichend abgefragte oder angebotene Dateien zur Verfügung stehen.

Eines der ersten und wohl bekanntesten Peer- to- Peer bzw. Filesharing Netzwerke war die Ursprungsversion der Musik- Tausch- Börsen- Plattform. „Napster“. Nach der Abschaltung der aus einer Client- Server und Peer- to- Peer- Netzwerk Technik bestehenden Zwitter Plattform Napster entstanden viele weitere Versionen von Tauschbörsen bzw. Filesharing- Dienste wie Gnutella, eDonkey, und Shareaza, um nur einen kleinen Teil zu nennen.

Filesharing Abmahnung - Die Vorteile und Gefahren

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2. Anwendungsbereiche von Filesharing Netzwerken

Der Anwendungsbereich und Nutzen von Filesharing Netzwerken ist entsprechend breit und hoch, denn innerhalb kürzester Zeit können Werke wie Musik-, Film- und andere Dateien an andere Peers übertragen werden. Die Übertragung ist jedoch aus technischer Sicht nicht wie beispielsweise beim Streaming ein kurzzeitige Verwendung der selben Datei, sondern eine Übertragung der am fremden Server gespeicherten Datei auf den eigenen Server. Der Vorgang ist somit eine Kopie bzw. eine Vervielfältigung der ursprünglichen Datei.

Ein wesentlicher Nachteil hierbei ist, dass die Nutzer aus technischer Sicht keine Möglichkeit haben um zu verhindern oder zu kontrollieren, dass illegale Inhalte entsprechend abgegrenzt werden können.

Obwohl die Verwendung dieser Netzwerk Programme an sich komplett legal ist, ist jeder Nutzer eigens dafür verantwortlich welche Werke er auf der Plattform verbreitet bzw. herunterlädt.

Die am häufigsten verwendete Form der Filesharing Programme sind BitTorrent Programm Diese werden im Internet legal genutzt um beim gleichzeitigen Herunterladen von großen Dateien eine Lastenverteilung zu erreichen. Die Verwendung von Filesharing Netzwerken ist daher an sich nicht illegal.

Was jedoch rechtlich betrachtet durchaus problematisch ist, ist die Verwendung von Filesharing Programmen im Zusammenhang mit der Verbreitung rechtlich geschützter Werke. Die bei Weitem häufigste Form der unrechtmäßigen Verwendung ist die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.

Hierbei ist den meisten Nutzern geläufig, dass ein Werk wie ein Film, eine Serie oder ein Computerspiel meist vom Entwickler oder Eigentümer urheberrechtsmäßig geschützt ist. Insbesondere ist das Urheberrecht darauf ausgerichtet den Schöpfern von kreativen Werken, wie Musikstücken, Filmen, Serien, Software, Computer Spielen usw. ein exklusives Recht zu gewähren um die eignen Werke gewerblich zu vermarkten. Um die vom Urheber geschützten Werke entsprechend zu verbreiten bzw. zu erwerben bedarf es einer entsprechenden Lizenz, welche vom Urheber miterworben bzw. angeboten wird.

Einfache bzw. bekannte Beispiele hierfür sind die ehemals verwendeten festen Tonträger wie CD’s oder Kasetten. Ein anderes prädestiniertes Beispiel sind Software Programme wie PC-Spiele oder andere Applicationen die ausdrücklich auf die Lizensierung der entsprechenden Programme hinweisen.

Fehlt also die vom Urheber gewährte Zustimmung in Form einer Lizenz, liegt in der Regel ein Urheberrechtverstoß vor.

Tauschbörsen tragen somit im Wesentlichen zur ‚Internetpiraterie‘ bei. Dieser Begriff ist Vergleichbar mit den Raubkopien der ebenfalls durch Marken- und Urheberrechte geschützten Designerhandtaschen und Accessoires bekannter Marken wie Louis Vuitton, Gucci und Anderer . Ein weiteres ebenfalls bekanntes Beispiel sind die durchaus altmodisch wirkenden Raubkopien der vor wenigen Jahren verwendeten CD und DVD Brennern.

Wie bereits bemerkt ist ein entscheidendes Merkmal bei der Verwendung von Filesharing Diensten im Vergleich zu den häufig verwendeten Streaming Diensten, dass jeder Up- bzw. Download eine Kopie des ursprünglich gespeicherten Werkes generiert.

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3. Verfolgung der illegalen Verwendung von Filesharing Diensten

Die wesentliche Herausforderung bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Filesharing Programmen ist das sammeln und ermitteln der Daten die durch die jeweiligen Up- und Downloads auf den entsprechenden Filesharing Plattformen ‚ge-trackted‘ wurden.

Entscheidend bei der rechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ist also die Protokollierung der ausgetauschten Dateien sowie den damit verbundenen IP-Adressen der Anschlussinhaber. Anhand dieser aufwendigen Listen und Protokolle der verwendeten Filesharing Plattformen können drei wesentliche Faktoren für eine rechtliche Verfolgung dokumentiert werden. Anhand der verbreiteten Datei – ob UP- oder Download spielt in diesem Zusammenhang erst einmal keine Rolle, der dafür verwendeten IP Adresse des Anschlussinhabers und schließlich dem Tatzeitpunkt in Form von Datum und Uhrzeit, können die rechtswidrige Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken festgestellt bzw. rechtlich verfolgt werden.

Sobald eine Datei in der Liste erscheint die urheberrechtlich geschützt ist kann man anhand der vom Telefon- bzw. Internet Provider temporär vergebenen IP-Adresse und dem Zeitpunkt der öffentlich Zugänglichmachung die Personenbezogenen Daten des Anschlussinhabers ermitteln.

Dieser technisch aufwändige Prozess erlaubt es den Rechteinhabern der geschützten Werke grundsätzlich in fast allen Ländern der Welt die Verletzung Ihrer Rechte anzuzeigen. Grundsätzlich können das alle Rechtsinhaber in der Tat selbst, doch wird es bei großen Firmen wie Warner Brothers oder Twentieth Century Fox, die mehrere tausend Filme und andere Werke in eigener und fremder Produktion verwalten aufwändig und teuer die rechtlichen Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen. Hierfür bedarf es an erheblichen eigenen Ressourcen die nicht unmittelbar kongruent mit dem eigentlichen Geschäftsmodell sind.

Obwohl eine rechtliche Verfolgung Grundsätzlich in vielen Ländern möglich ist, gibt es nur wenige in denen Sich der Aufwand im Vergleich zum Ertrag entsprechend Lohnt.

Diese Diskussion ist selbstverständlich sehr komplex und je nach vertretenem Standpunkt sehr befangen.

Ein Land das die rechtliche Verfolgung aus vielerlei Gründen, wie eines starken Werte Verständnis und dem tief verankerten Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaats ermöglicht ist Deutschland. In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland mehrere hunderttausend Urheberrechtsverletzungen durch spezialisierte Kanzleien ausgesprochen bzw. in Form von Filesharing und Torrent Abmahnung (en) angezeigt.

4. Die Strafverfolgung durch spezialisierte Kanzleien

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4. Die Strafverfolgung durch spezialisierte Kanzleien

Eine Torrent Abmahnung ist demnach der übliche Weg mit dem in Deutschland eine Urheberrechtsverletzung wegen der eine öffentliche Zugänglichmachung bzw. Verbreitung angezeigt wird. Die persönlichen Daten der Betroffenen wurden entsprechend der in Deutschland geltenden rechtlichen Vorgaben und Datenschutzbestimmungen ausfindig gemacht und in der Regel von der mandatierten Kanzlei erworben, damit der Anschlussinhaber der ermittelten IP Adresse angeschrieben werden kann.

Auf die Frage hin ob die Ermittlung der Daten und Anschlussinhaber fair bzw. rechtmäßig ist gibt es viele unterschiedliche Meinungen in einem Abmahnung Filesharing Forum.

Was allerdings am Ende bleibt ist die tatsächliche Frage wie mit den Vorwürfen faktisch umgegangen wird? Das zuständige Amtsgericht gibt jedenfalls stehst an, dass es „nicht geprüft [hat], ob dem Antragsteller der Antrag zusteht“.

Hierzu gibt es um den vielen Beiträgen wegen einer Share online Abmahnung in den entsprechenden Foren recht zu geben, selbstverständlich gibt es eine vielzahl an technischen Fehlerquellen die im Einzelfall zutreffen bzw. eine Verwechslung der verwendeten IP Adresse theoretisch ermöglichen. Doch den Betroffenen sollte bewusst sein, dass der Abmahnungswahn in Deutschland ein ‚Massengeschäft‘ ist. Es ist daher technisch und systemmäßig gar nicht möglich jeden einzelnen Fall der Abgemahnt wurde zu überprüfen. Die Richter sind ohnehin verhältnismäßig überlastet mit den bereits laufenden Gerichtsverfahren in anderen rechtlichen Bereichen. Außerdem sind die Internet Anbieter nicht verpflichtet die ständig neu vergeben IP-Adressen vorratsmäßig zu speichern.

Wer soll sich demnach also die Zeit nehmen um das zu prüfen? Ein Dienstleister der diese Aufgabe übernimmt könnte sicherlich wieder gut an diesem Geschäftsmodell verdienen!

5. Zusammenfassung

Gerade wegen der hohen technischen und rechtlichen Komplexität beim Umgang mit Filesharing Abmahnungen ist es sehr sinnvoll bzw. vorteilhaft wenn man einen simplen und effizienten Weg findet um mit der zugestellten Abmahnung umzugehen. Eine 100 Prozent bzw. Null Prozent Lösung wird man nur äußerst schwer bzw. sehr unwahrscheinlich finden.

Besonders wenn man sich als Betroffener keiner Schuld bzw. keines Fehlers bewusst ist, sollte man verantwortungsvoll und möglichst offen reagieren um die von der Gegenseite geforderten Ansprüche abzuwehren bzw. finanziell zu abzukühlen.

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Zum Bearbeitungsstand Ihres Falles bei uns senden Sie bitte eine E-Mail an: kontakt@abmahnungshilfe.de

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Hinweis: Die meisten Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten für eine außergerichtliche Einigung. Gerne prüfen wir das für Sie.

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