Hab Acht vor einer Popcorn Time Abmahnung

Wie sehr oft im Leben liegen die Grenzen zwichen den Guten und den Bösen nicht weit auseinander. Im Internet ist diese Grauzone sogar noch weitaus schwerer einzugrenzen. Auf den ersten Blick unterscheidet sich die Internet Seite  von popcorntime.is nicht besonders von den Seiten anderer Anbieter im Bereich Movie Streaming und Filesharing. Die Sache wird allerdings etwas beunrigender wenn man genauer recheriert. Spätestens sobald man ließt, dass das Angebot der Webseite ‘Free’ (also umsonst) ist und erfährt, dass es sich um eine ‘multi-client-platform’ handelt sollte die meisten potentiellen Nutzer skeptisch machen!

Was steht hinder der Free Movie App, Popcorn-Time?

 

Direkt unter der auf der Webseite als einzige Kontaktmöglichkeit angegebenen Email Adresse thetime4popcorn@gmail.com findet man in Schriftgröße 7 oder 8 wenig wertvolle Angaben zu den sogenannten ‘TOS’ – Terms and Conditions (AGB’s). Insgesamt sind diese ebenfalls nicht sehr Informativ. Im Wesentlichen übernehmen die Anbieter (‘a bunch of geeks’) der Website keinerlei Verantwortung (‘liablity’) für die Nutzung von Popcorn Time.

 

Neben dem deutlichen Haftungsauschluss (‘Disclaimer’), in dem YIFY jegliche Haftung zu allen Bereichen und Rechtsverstößen inclusive ‘non-infringement ausschließt, ist vorallem der Hinweis zur Annahme der Geschäftsbedingugen sehr Fragwürdig:

‘YIFY DISCLAIMS ALL WARRANTIES, EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, NON-INFRINGEMENT, OR OTHER VIOLATIONS OF RIGHTS.’

 

‘If you are under 13 years of age, then please do not use the Service. There are lots of other great web sites for you. Talk to your parents about what sites are appropriate for you.’

 

Die Erwartung, dass ein Verbraucher im Stande ist dies alle Angaben vorab zu prüfen und als 12-13 Jähriger im Stande ist zu erkennen ob die Anwendung der Webseite erst mit 13 Jahren gestattet ist und in diesem Fall die Seite sofort wieder zu verlassen hat, ist nicht Grundsätzlich vorauszusetzen. Zudem kann kein druchschnittlicher Verbraucher in deutschland wissen, dass es sich beim Kürzel YIFY um die seit 2015 durch die amerikanische Organisation ‘Motion Picture Association of America’ (MPAA) verbotene Gruppe, welche für die freie Verbreitung von einer imensen Anzahl an Filmen und freien Downloads durch sogenannte BitTorrents bekannt war.

Erstes Resume zu Popkorn Time und zur Popcorn Time App

 

Offensichtlich ergibt sich auf ersten Blick nichts, das die Verwendung von Popcorn time und insbesondere Popcorn Time germany – also in Deutschland – zu rechtlichen oder anderwertigen Problemen (‘Warranties’ oder Gewährleistungen) kommen kann. Doch sicherlich kann es in verschiedenen Jurisdiktionen und Länderd, die bereits teilweise Schritte gegen peer-to-peer oder BitTorrent Platformen unternommen haben zu erheblichen und durchaus kostspieligen Problemen kommen.

 

Andere Länder neben Deutschland sind in diesem Artikel natürlich aussen-vor-gelassen, doch laut Wikipedia gab es z.B. in den UK bereits 2015 einen Gerichtsbeschluss, der URLs bzw. webseiten, welche in Verbindung mit der Popcorn Time App oder anderen ‘torrent-indexing’ Seiten standen, geblockt werden müssen.

 

Ob bzw. in welcher Weise die Popcorn Time App und Webseite in Deutschland legal oder illegal ist kann in diesem Artikel nicht ausführlich geklärt werden.

Achtung vor den möglichen rechtlichen Risiken

 

Was jedoch auf jeden Fall für Nutzer der Web und APP Dienste der Popcorn Streaming Anbieter in Deutschland wissenswert ist, ist die Tatsache dass sie für die unerlaubte (unlizenzierte) Verbreitung der vom Dienstleister angebotenen Werke durch die verdeckte Verwendung von Peer-to-Peer bzw. BitTorrent Software abmahnungswürdig sind.

 

Selbstverständlich ist damit nicht automatisch jede Verwendung von Popcorntime illegal oder nicht automatisch eine Angriffsfläche für eine Abmahnung. Nur im konkreten Fall, dass ein Rechtsverstoß oder eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden kann, erhält der in Deutschland (Jurisdiktion Germany) registrierte Nutzer eine Abmahnung. Wenn ein Film geteilt wird, bei dem der Rechtsinhaber sich nicht gegen den Verstoß wehren kann oder will, kommt es zu keiner Abmahnung. Wo kein Kläger da gibt es keinen Richter. So heißt ein bekanntes Stichwort.

 

Doch insgesamt ist die Zahl der Abmahnungen in Deutschland wegen file-sharing und der Verwendung von BitTorrent Programmen selbst heutzutage noch erschreckend hoch. Sobald die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken über Peer-to-Peer oder Torrent Plattformen registriert wird, können Rechtsinhaber oder deren Anwaltskanzleien die Listen zu den registrierten Vorgängen und den korrespondierenden IP Adressen erwerben.

 

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Abmahnindustrie in Deutschland systematisch zu arbeiten. Die wirtschaftlichen Risiken liegen bis zu Ermittlung der entsprechenden Anschlussinhaber zunächst auf Seiten der Rechtseigentümer / Urheber. Die langen Listen der Internet Anschüsse muss mit Hilfe der zuständigen Amtsgerichte zunächst `personifiziert werden. Zu jeder IP-Adresse wird Datenschutzkonform und auf juristischem Weg der Anschlussinhaber ermittelt. Danach wird systematisch ermittelt wer von den ermittelten Anschlussinhaber abgemahnt werden kann. Viele werden aus juristischen Gründen von Haus aus nicht abgemahnt oder angeschrieben. Eine wesentliche gesetzliche Änderung gab es hier im Bezug auf die sogenannte Störerhaftung.

Das heimische WLAN

 

Ein wesentliches Kriterium bei der Selektion der abmahnwürdigen Anschlussinhaber ist die Frage ob der WLAN-Anschluss öffentlich oder privat registriert ist. Diese Frage ist gleich auf Anhieb relativ einfach zu beantworten. Denn wenn der ermittelte Anschlussinhaber McDonalds Deutschland, BMW oder Staatsbibliothek Straubing lautet, dann werden nicht 5 Personen eines Haushalts darauf Zugriff haben, sondern hunderte öffentliche Nutzer, unter denen ein Täter kaum zu ermitteln ist.

 

Das öffentliche WLAN

 

Im Rahmen der Digitalisierung gibt es immer wieder Versuche und Vorschläge wie man das öffentliche WLAN in Deutschland erweitern kann. Dies ist in Deutschland auf Grund von Datenschutz- und personenbezogenen Rechten nicht ganz so einfach. Trotz des derzeit hohen politischen und rechtlichen Widerstands wird es hierzu in Zukunft neue positive Entwicklungen geben. Diese könnten wiederum problematisch für die Abmahnbranche bzw. für die rechtmäßigen Inhaber der illegal verbreiteten Werke.

 

Das Resümee zur Popcorn Time Abmahnung

 

Abschließend ist also festzuhalten, dass bei der Verwendung von Popcorn Time ein erhöhtes Maß an Vorsicht geboten ist. Auch wenn die Plattform an sich nicht per se illegal ist, ähneln die rechtlichen Grundlagen für die Nutzer der Plattform die eines löchrigen Schweizer Käses. Selbst wenn es den Nutzern nicht auf Anhieb bewusst ist, werden die Urheberrechte der Inhaber bei der freien Verbreitung von geschützten Werken wirtschaftlich verletzt bzw. geschädigt. Die eigentliche Intention des Autors oder des Schöpfers wird unterbunden, indem sein Werk frei und ohne Vergütung am Markt veröffentlicht wird.

 

Wieviel ist die Aufwandsentschädigung in diesem Fall wert? Ist eine Abmahnung für diesen `Diebstahl` gerechtfertigt? Und welche Schadensersatzforderung ist für den Verstoß angemessen?

 

Der einzige Weg, um dies zu klären, ist in Form einer Abmahnung. Diese ist die rechtmäßige Anzeige zur Registrierung eines Rechtsverstoßes! Alles weitere ob inhaltlich, rechtlich oder vertraglich ist wie alles im Leben verhandelbar!

 

Falls Sie bei einer Abmahnung in Sachen Popcorn Time Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie am besten unser Expertenteam von www.abmahnungshilfe.de

Nehmen Sie Kontakt auf

Sprechen Sie unverbindlich mit einem Einigungsprofi um ein angemessenes Vergleichsangebot zu erhalten. Dieser Service ist bis zu Ihrer Annahme des Angebots unverbindlich und kostenfrei. 

Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung oder Vertretung durch einen Fachanwalt wünschen, vermitteln wir Ihren Fall ebenso an eine unserer Partnerkanzleien.

 

Zum Bearbeitungsstand Ihres Falles bei uns senden Sie bitte eine E-Mail an: kontakt@abmahnungshilfe.de

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Hinweis: Die meisten Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten für eine außergerichtliche Einigung. Gerne prüfen wir das für Sie.

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