See the otherside of the picture – Warum und Wann bekomme ich eine Abmahnung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung ?

Sehr häufig bekommt man als Vermittler bzw. Verhandlungsführer von Abgemahnten in Sachen Filesharing zu hören, dass die Forderungen der der Gegenseite unangemessen hoch bzw. nicht gerechtfertigt sind.

Hierzu lade ich unsere Leser ein einen kurzen Blick durch die Brille der Urheber und `Schöpfer` der abgemahnten Werke zu werfen. Denn genau hierin liegt die große Chance eine Win-Win Situation für alle Parteien zu erlangen. Eine Einigung setzt gegenseitiges Verständnis voraus.

Die eigentlichen Rechtsinhaber von bereits produzierten Filmen, Serien und TV-Folgen haben ein hohes Interesse daran Ihre `Produkte` und Ihr geistiges Eigentum über den handelsüblichen Weg in Kinos und über bezahlte Dienste zu vertreiben und zu vermarkten. Dies ist seit dem Emporkommen von Tauschbörsen (Filesharing Börsen) im Internet von Jahr zu Jahr schwieriger. Sobald die Rechtsinhaber den handelsüblichen Vertrieb Ihrer produzierten ‚Ware‘ nicht mehr garantieren oder gewährleisten können suchen Sie nach Wegen um die ‚illegale Verbreitung‘ der sogenannten ‚Raubkopien‘ zu stoppen, da dies für Sie geschäftsschädigend ist.

Den Rechtsinhabern geht es hier überwiegend um die Prävention und Unterbindung (Unterlassung) der weiteren Verbreitung des geschützten Eigentums, anstatt um die finanzielle Kompensation durch hohe Schadensersatzforderungen.

Die Gerichte und Gesetzgebung in Deutschland haben sich den Schutz der Urheber seit eh und je sehr zu Herzen genommen: Zum Schutz der Urheber und deren ‚kreativer Werke‘ wurden hierzulande hohe Schadensersatzforderungen festgesetzt. Die zur Einforderung der juristisch festgelegten Forderungen beauftragten Kanzleien erhalten eine Erstattung der entstandenen ‚Rechtsverfolgungskosten‘ nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG.

Der eigentliche Zweck dieser Forderungen dient dem tatsächlichen Interesse der Rechtsinhaber indem er aus rechtlicher Sicht als Abschreckung gegenüber anderen Verstoßen und weiteren Wiederholungstaten.

Um dieses rechtliche Konstrukt an Interessen hat sich in Deutschland seit Jahren ein legaler wirtschaftlicher Markt (Abmahnungswahn, Filesharing) entwickelt.

Es ist schwer nachzuvollziehen wer hier Opfer und Täter ist, denn die entgangenen Einnahmen stehen in vielen Fällen in geringer oder unangemessener Relation zu den horrenden Forderungen der Rechtsinhaber und Anwaltskanzleien.

Die Gesetzesgeber und Gerichte bleiben daher überwiegend neutral und gelassen. Die Wahrung von Urheberrechten in Deutschland steht aber weiterhin über Allem!

Unter diesen Rahmenbedingungen bleibt weiterhin offen wie man als Betroffener und Leidtragender mit dem Vorwurf und Streit umgeht?

Erwidern Sie die erhobenen Vorwürfe destruktiv mit erhobenen Fäusten, oder suchen Sie nach einer schellen und konstruktiven Lösung der Angelegenheit?

Die Wahl liegt bei Ihnen… wir helfen Ihnen Ihre Interessen angemessen einzubringen! Eine konstruktive Lösung schont Ihre Zeit, Nerven und Ihr Geld – Das stellen unsere Einigungsprofis tagtäglich erfolgreich unter Beweis.

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